Rechtsanspruch auf Ganztag –
Erkenntnisse aus einer bundesweiten Kommunalbefragung

Ab August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Damit übernehmen Kommunen mehr Verantwortung in diesem Handlungsfeld. Doch wie blicken sie auf die anstehenden Herausforderungen? Eine bundesweite Befragung unter Mitarbeitenden aus Kommunalverwaltungen zeigt, was sie in den kommenden Jahren beschäftigen wird. 

Der Ganztag kommt

Eine bundesweite Befragung zeigt: Qualität ist ein wichtiges Handlungsfeld für die Kommunen in Mitteldeutschland.

Ab August 2026 haben Grundschulkinder Anspruch auf ein Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung in Horten und Ganztagsgrundschulen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt dies für alle neu eingeschulten Kinder. Ab dem Schuljahr 2029/30 dann für alle Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4.

Der quantitative Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung in Deutschland ist geprägt von unterschiedlichen Traditionen und Ausbaustrategien. Im Westen und Süden liegt der Schwerpunkt auf der Ganztagsschule und laut drittem GaföG-Bericht besteht bis zum Schuljahr 2029/30 ein zusätzlicher Bedarf von bis zu 335.000 Plätzen. Im Osten organisiert sich der Ganztag überwiegend entlang der traditionell gewachsenen Verbindung von Schule und Hort.

Ab dem Schuljahr 2027/28 wird aufgrund der demografischen Entwicklung im Osten sogar mit einer sinkenden Nachfrage im Ganztag gerechnet. Die Autoren und Autorinnen des dritten GaföG-Berichts gehen von einem Ausbaubedarf von lediglich 4.000 Plätzen bis zum Schuljahr 2029/30 aus. In den mitteldeutschen Bundesländern fällt laut DJI-Kinderbetreuungsreport 2024 die Betreuungslücke, also die Differenz aus dem Bedarf an einem Ganztagsplatz und der Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes, aktuell vergleichsweise gering aus (Sachsen 1 %, Thüringen 1 %, Sachsen-Anhalt 3 %). 

Fehlende Perspektive der Kommunen auf die Umsetzung des Ganztagsanspruchs

Mit der Verankerung des Rechtsanspruchs im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), also im Rechtskreis der Kinder- und Jugendhilfe, rücken die Kommunen stärker in die Verantwortung. Dabei geht es dem Anspruch nach nicht nur um den quantitativen Ausbau des Platzangebots, sondern explizit um die qualitative Entwicklung des Ganztags. Ziel ist es, jedem Kind über den Unterricht hinaus vielfältige Lern- und Fördermöglichkeiten zu bieten.

Wie gehen Kommunalverwaltungen diese Aufgabe an? Themen wie die räumliche und digitale Infrastruktur, die Erreichbarkeit der Angebote oder die Verbesserung der Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe fordern Kommunen nicht nur finanziell, sondern auch in fachlicher Hinsicht. Bisher fehlen wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, wie Kommunalverwaltungen vor dem Hintergrund dieser Ansprüche auf die Einführung des Rechtsanspruchs blicken und ihre Aufgaben in der Gestaltung des Ganztags angehen.  

Eine bundesweite Befragung gibt Einblick in die kommunale Perspektive

Um diese Lücke zu schließen, wurden Fragen rund um die „Kommunale Koordination der ganztägigen Bildung und Betreuung“ in eine bundesweite Befragung der Landkreise und kreisfreien Städte aufgenommen. Durchgeführt wurde die Online-Umfrage im Sommer 2025 von der wissenschaftlichen Begleitung des Fachnetzwerks Kommunales Bildungsmanagement in Zusammenarbeit mit den Regionalen Entwicklungsagenturen Mitteldeutschland (REAB Mitteldeutschland) und Bayern Süd (REAB Bayern Süd). Befragt wurden Mitarbeitende aus dem Bildungsbereich in allen deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten (ohne Stadtstaaten). Aus über der Hälfte der Kommunen wurden Fragebögen zurückgesandt (212 von 396 Kommunen).

Aus den mitteldeutschen Bundesländern Sachsen (46 %), Sachsen-Anhalt (36 %) und Thüringen (41 %) fiel der Rücklauf etwas geringer aus als bundesweit (54 %). Insgesamt haben von den 49 mitteldeutschen Kommunen 20 an der Befragung teilgenommen, was einer Rücklaufquote von 41 % entspricht. Im Folgenden werden die bundesweiten Ergebnisse den Antworten aus den mitteldeutschen Kommunen gegenübergestellt.

Die Ergebnisse belegen zunächst die hohe Relevanz ganztägiger Bildung und Betreuung in den Kommunen. Sowohl die kommunale Politik (49 %), als auch die Verwaltung (53 %) weist dem Thema aus Sicht der Befragten einen hohen oder sehr hohen Stellenwert zu. Auch in den mitteldeutschen Kommunen fallen die Werte hoch aus (kommunale Politik: 50 %; Verwaltung: 50 %).

Wie die Kommunalverwaltung ganztägige Bildung und Betreuung bearbeitet

Ausgehend von der gesetzlichen Verankerung der Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im SGB VIII gestalten und organisieren Kommunen die ganztägige Bildung und Betreuung auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen. Das spiegelt sich auch in den Antworten auf die Frage wider, welche Akteure in der Kommunalverwaltung das Thema bearbeiten: Die Befragten bundesweit nennen Schulverwaltung (70 %) und Jugendamtsleitung (62 %) bzw. Jugendhilfeplanung (56 %) am häufigsten als Akteure, die den Bereich Ganztag bearbeiten (Mehrfachantworten waren möglich). Ein ähnliches Antwortverhalten bzgl. der Schulverwaltung (63 %) und der Jugendhilfeplanung (57 %) zeigt sich in den mitteldeutschen Kommunen. Die Leitung des Jugendamts (42 %) ist hier aus Sicht der Befragten aber weniger häufig unmittelbar mit der Organisation der ganztägigen Bildung und Betreuung befasst.

Das Bildungsmanagement wird sowohl auf Bundesebene (34 %) als auch in Mitteldeutschland (21 %) vergleichsweise selten in die Ausgestaltung des Ganztags eingebunden. Gleiches gilt für das Monitoring (bundesweit: 23 %; Mitteldeutschland: 10 %). Ein bedeutsamer Unterschied zeigt sich in der Beteiligung der Fachberatung für Horte: Während sie in Mitteldeutschland in knapp der Hälfte der Kommunen an der Ganztagsplanung mitwirkt (47 %), ist das auf Bundesebene nur bei 25 % der Kommunen der Fall. Das ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass der Hort in vielen west- und süddeutschen Bundesländern nicht oder nur wenig etabliert ist.

Welche Handlungsfelder Kommunen in Zukunft beschäftigen

Schon heute stehen Kommunen vor Herausforderungen bei der Umsetzung des Ganztags. Diese könnten sich verschärfen, sobald der Rechtsanspruch in Kraft tritt. Danach gefragt, in welchen Bereichen sie die größten Handlungsbedarfe im Bereich ganztägiger Bildung und Betreuung sehen, antworteten 69 % mit Personalgewinnung. 66 % erkennen diese bei der Finanzierung (z. B. von Personal und Ausstattung) und 61 % beim Aus- oder Neubau von Schulgebäuden. Die wenigsten Sorgen bereiten den Mitarbeitenden aus Kommunen Analysen der elterlichen Bedarfe (25 %), verwaltungsinterne Abstimmungen zur Planung des Ganztags (27 %) oder die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden (31 %). Allerdings unterscheiden sich an dieser Stelle die Einschätzungen der Befragten aus Mitteldeutschland und dem gesamten Bundesgebiet teilweise deutlich.

In gesamtdeutscher Perspektive sorgen sich 50 % der befragten Kommunen, ob sie ausreichend Ganztagsplätze zur Verfügung stellen können. In Mitteldeutschland sind es trotz der vergleichsweise geringeren Bedarfslücke immerhin 32 %. Auch Sorgen um die Finanzierung des Ganztags sind in mitteldeutschen Kommunen weniger stark ausgeprägt als in den Kommunen bundesweit (37 % bzw. 66 %), ebenso bei der Personalgewinnung (37 % im Vergleich zu 69 %). Kleinere Unterschiede finden sich bei der Einschätzung der Herausforderung der Qualitätsentwicklung. In Mitteldeutschland erkennen hier 58 % der Befragten ein bedeutsames Handlungsfeld, in bundesweiter Perspektive sind es 51 %.  

Die Zahlen spiegeln die unterschiedliche Ausgangslage beim Ganztagsausbau wider: Während es in den Kommunen in Westdeutschland überwiegend darum geht, sicherzustellen, dass bis August 2026 für den Bedarf ausreichend Plätze vorhanden sind, werden in den ostdeutschen Kommunen verstärkt Handlungsfelder benannt, die auf die Entwicklung der Qualität der ganztägigen Bildung und Betreuung abzielen.

Ausblick

Durch den Rechtsanspruch rückt ganztägige Bildung und Betreuung als kommunales Handlungsfeld und zentraler Bestandteil kommunaler Bildungslandschaften verstärkt in den Blick. Mitteldeutsche Kommunen sind in der quantitativen Abdeckung elterlicher Bedarfe vergleichsweise gut aufgestellt. Zentrale Handlungsfelder sehen sie vor allem in der qualitativen Entwicklung sowie im baulichen und personellen Bereich. Ob und wie sich die Herausforderungen der Kommunen und die Wege der verwaltungsinternen Bearbeitung ganztägiger Bildung und Betreuung mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im August 2026 verändern, werden wir weiter beobachten: In den kommenden Jahren plant die REAB Mitteldeutschland gemeinsam mit der wissenschaftlichen Begleitung des Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement und der REAB Bayern Süd, weitere bundesweite Befragungen zum Ganztag durchzuführen.

Kontakt

Michael Brock, Kommunalberatung Sachsen

Tel.: 0341-99392315 E-Mail: brock@dji.de

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Mit der Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ hat der Bund das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie erweitert. Mit ihr soll die kommunale Koordinierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter gefördert werden.

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