Neue Förderrichtlinie
„Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“

Mit der neuen Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ erweitert das Bundesministerium für Bildung und Forschung das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie. Mit ihr soll die kommunale Koordinierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter gefördert werden.

Ganztag in Bildungskommunen

Vor dem Hintergrund des schrittweise eingeführten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 sehen sich die Kommunen als Schulträger vor große Aufgaben gestellt. Die neue Förderrichtlinie soll Kommunen Unterstützung bieten.

Der Ausbau von Angeboten ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter verspricht mehr und bessere Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland. In ihrer Rolle als Träger von Schulen wie als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe sehen sich die Kommunen dabei umfangreichen Gestaltungsanforderungen für ein nachhaltiges Ganztagsangebot in ihren Bildungslandschaften gegenüber.

Mit der neuen Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ erweitert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das bestehende ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie, mit der die kommunale Koordinierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter gefördert werden soll.

Was wird wie gefördert und wer ist antragberechtigt?

Zu den koordinierenden Aufgaben zählen etwa der Aufbau und die Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen, die Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure, die Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote und die Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für Koordinationskräfte und Ausgaben für Dienstreisen im Inland. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.

Digitale Informationsveranstaltungen

Für alle interessierte Kommunen bietet die Transferinitiative für kommunales Bildungsmanagement eine digitale Informationsveranstaltung „Ganztag in Bildungskommunen“ an. Hierfür stehen folgende vier Termine zur Auswahl:

  • Dienstag, den 11.06.2024: 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr oder
  • Donnerstag, den 13.06.2024: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder
  • Dienstag, den 02.07.2024: 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr oder
  • Donnerstag, den 04.07.2024: 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Sie haben Fragen zur Förderrichtlinie?

Bei Fragen sprechen Sie gern unser Team persönlich an! Zu fachlichen Fragen der Projektförderung steht Ihnen zudem der DLR Projektträger unter bildungskommunen-ganztag@dlr.de oder 0228/38 21-1322 zur Verfügung. Mehr Informationen zu den digitalen Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Seite der Transferinitative.

 

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Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger wie auch auf der Webseite des BMBF und der Transferinitiative. Dort stehen auch weitere Dokumente wie Vorlagen zur Vorhabenbeschreibung, RAP und Zeitplan als Download zur Verfügung.

Infoveranstaltungen

Die Anmeldung ist bis zum 06.06. für die ersten beiden und bis zum 26.06. für die dritte und vierte Veranstaltung über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) unter der E-Mail-Adresse bildungskommunen-ganztag@kbs.de möglich.

Bildungskommunen

Mit der Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ erweitert das BMBF das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie.