Unabhängig von Alter, Geschlecht oder Beeinträchtigungen – jeder Mensch darf und soll am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Inklusion ist ein Menschenrecht und zugleich Leitlinie für das Zusammenleben: In einer inklusiven Gesellschaft ist Vielfalt die Normalität. Für sie gilt es, Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen, die allen eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Die inklusive Ausgestaltung der kommunalen Bildungslandschaft ist darum Herausforderung und Chance zugleich.
Die 2006 beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention wurde durch Deutschland 2009 ratifiziert. Eine inklusiv gestaltete Gesellschaft ist das zentrale Ziel und bedeutet die selbstverständliche und chancengleiche Teilhabe an der Gesellschaft von Beginn an. Der Inklusionsbegriff ist universal und nicht nur auf „Behinderung“ bezogen.
Die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention hat wichtige Impulse in Bezug auf die Umsetzung von Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gesetzt und zur weiteren Entwicklung inklusiver Strukturen geführt. Bekannte Begriffe und Konzepte gewannen an Bedeutung: Anerkennung von Vielfalt, Selbstbestimmung, Teilhabe, Ressourcenorientierung und Empowerment.
Kommunale Netzwerke einrichten und verstetigen
Die Leitidee des „inklusiven Gemeinwesen“ fordert auch die Städte und Landkreise heraus, denn auf der kommunalen Ebene müssen ein inklusiver Arbeitsmarkt, inklusives Wohnen oder auch inklusive Bildung umgesetzt werden. Die Planungsprozesse stellen sich als sehr komplex heraus, denn sie sollen kooperativ und partizipativ gestaltet werden.
In Bezug auf die schulische Inklusion sollen Kooperationsverbünde in allen Regionen in Sachsen eine bessere Vernetzung der Partner vor Ort ermöglichen, deren Zusammenarbeit erleichtern und zu einer optimalen Förderung aller Schülerinnen und Schüler beitragen. In einigen Kommunen Sachsen-Anhalts wird im Rahmen des Landesprogramms „Örtliches Teilhabemanagement“ Inklusion kommunal koordiniert.
Das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement hat mit der Vernetzung der Akteure und Institutionen ein wirkungsvolles Werkzeug in der Hand, um die Bildungslandschaft inklusiv zu gestalten. Ziel des kooperativen Handelns sollte es sein, konkrete Angebote so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen vollumfänglich teilhaben können.
Gemeinsam erarbeitete Lösungsstrategien und Maßnahmen können vom DKBM in einer „Inklusiven Bildungsstrategie“ zusammengeführt und ihre Zielerreichung kontinuierlich im Rahmen der Fortschreibung der Strategie überprüft werden.
Sozialräumliches Bildungsmonitoring
Für den Bildungsbereich bieten sich das kommunale Bildungsmanagement und -monitoring als Basis an. Aus dieser Perspektive liegt die Anforderung an eine „inklusive kommunale Bildungslandschaft“ einerseits darin, dass Bildungsangebote allen Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen zugänglich sind. Andererseits gilt es, Benachteiligung an den Übergängen zwischen verschiedenen Systemen und Einrichtungen abzubauen, denn hier entstehen besondere Risiken.
Die Umsetzung inklusiver Strukturen erfordert einen langen Zeitraum. So sind Menschen mit besonderen Bedarfen in Deutschland noch allzu häufig auf Sondereinrichtungen angewiesen. Dies liegt nicht nur an der noch fehlenden sachlichen Ausstattung regulärer Bildungseinrichtungen, sondern auch an sozialräumlichen Barrieren. Diese lassen sich mithilfe eines sozialräumlich differenzierten Bildungsmonitorings genau identifizieren.
Eine kommunale Bildungslandschaft, die inklusiv und barrierefrei aufgestellt ist, weil sie sich an den besonderen Lernbedürfnissen der Menschen orientiert, trägt für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Menschen bei.