Alle einbeziehen –
kommunale Internetseiten in Leichte Sprache übersetzen

Die Übersetzung kommunaler Internetseiten in Leichte Sprache kann eine bildungspolitische Maßnahme sein, um Menschen mit Behinderung und Nicht-Muttersprachler besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Hierzu gibt es bereits verschiedene Lösungen – von händischer Übersetzung bis hin zur Nutzung von KI. Zudem können für das Vorhaben Fördergelder beantragt werden. Im Vorfeld der Entwicklung von Internetseiten in Leichter Sprache ist ein Abgleich mit kommunalen Rahmenbedingungen empfehlenswert.

Wie übersetzt man eine Webseite in Leichte Sprache?

Sitzt da jemand am Computer, der den ganzen Tag komplexe Sätze in Leichte Sprache übersetzt? Ja und nein! Wir stellen zwei mögliche Herangehensweisen vor.

Es ist vielfach belegt, dass die Gesellschaft auseinanderdriftet. Während wenige viel besitzen, besitzen viele fast nichts. Statt dieses Phänomen schulterzuckend hinzunehmen, gibt es zahlreiche konkrete Ansätze, wie Kommunen sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen besser ins gesellschaftliche Leben einbeziehen können. Das können z. B. Ermäßigungen in Museen sein, die Finanzierung sozialer Zentren in sozialräumlich segregierten Gebieten, Inklusionsangebote oder bedarfsgerechte Angebote der Sozialarbeit.

Warum Leichte Sprache?

Daneben sind es die kleinen Gesten, die Betroffenen signalisieren: Ihr seid Teil unserer Kommune! Eine dieser Maßnahmen baut auf dem Ansatz der Leichten Sprache auf – einem Sprachstil aus dem Bereich Barrierefreiheit, der mit einer einfachen Satzstruktur, wenig Fremdwörtern und zusätzlichen Erklärungen für alle Menschen verständlich ist. Leichte Sprache richtet sich insbesondere an Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen. Es wird geschätzt, dass rund sechs Millionen deutschsprechende Erwachsene im Alter zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland gering literarisiert und auf niedrigschwellige Texte angewiesen sind. Die LEO-Studie bietet dazu weiteren Aufschluss. Zählt man weitere Personengruppen hinzu, die „Behördendeutsch“ nicht ausreichend verstehen, dann liegt die Zahl geschätzt bei zehn Millionen Personen – ein beachtlicher Teil der Bevölkerung.

Unabhängig davon gibt es auch gesetzliche Regelungen, die den Bedarf einer Umwandlung von Teilen von Websites in Leichte Sprache zwingend erforderlich machen. Zu nennen wäre u. a. die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0). Darüber hinaus erfordert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Bundesebene und in der Mehrzahl der Länder, dass die Träger öffentlicher Gewalt Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausbauen.

Der Bedarf einer Vereinfachung von Sprache für die genannten Personengruppen ist augenscheinlich. Warum also nicht gleich mit dem zentralen Aushängeschild beginnen: der Internetseite der Kommunalverwaltung?!

Erste Schritte

Wie wir u. a. bei der Vorstellung des Bildungsportals A³ der Stadt Augsburg und umliegender Landkreise bei einer Fortbildung der Transferagentur Mitteldeutschland im letzten Jahr bestätigt bekamen, setzt man solch ein Projekt nicht an einem Tag um. Vorher braucht es im Idealfall einen Blick auf kommunale Gegebenheiten, Rahmenbedingungen, Finanzen und politische Erwägungen. Ganz wichtig: die IT-Abteilung erst einmal um Rat fragen!

Zudem sind Leitbilder oft aufschlussreich, wenn es um die Entwicklung neuer Produkte für die kommunale Bildungslandschaft geht. In Leitbildern sind die „großen“ strategischen Ziele einer Kommune verankert. Hier kann man nachlesen, welche das sind – und im besten Fall auch, wie diese Ziele konkret erreicht werden sollen. Zudem gibt es Regionale Entwicklungskonzepte, INSEKs bzw. IKEKs und sonstige strategische Dokumente, die man zu Rate ziehen sollte. Zu nennen wären hier unter anderem Teilhabe- oder Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die in zahlreichen Kommunen bereits vorliegen.

Auch eine Thematisierung des Vorhabens im Steuerungskreis für bildungspolitische Fragen ist immer zu empfehlen. Hier kann man sich im Regelfall gute Anregungen für das Projekt „Kommunale Website in Leichter Sprache“ holen. Vielleicht beschäftigt sich die lokale Volkshochschule schon seit Jahren mit Alphabetisierungskursen? Oder ein Verein vor Ort hat schon Erfahrungen mit einer solchen Website?

All das erfährt man in den jeweiligen Gremien. Sollte es kein originäres Bildungsgremium geben, dann hilft unter Umständen ein Besuch bei der Sozialplanungsrunde, den Kollegen vom Jugendamt oder bei sonstigen Netzwerken mit Bildungsbezug. Zudem, ganz wichtig, braucht es den Willen der Verwaltungsleitung und des Kommunalparlaments. Erst dann kann eine solche Website zum Erfolg werden.

Die praktische Umsetzung: händisch oder KI?

Doch wie übersetzt man eine Website in Leichte Sprache? Sitzt da jemand am Computer, der den ganzen Tag komplexe Sätze in leichte übersetzt? Ja und nein.

Ja, denn diesen Ansatz praktiziert das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen seit nunmehr 20 Jahren. Laut Leiterin Marion Klanke war es die erste Einrichtung dieser Art in Deutschland. Für die Bremerin liegen die Vorteile der händischen Übersetzung von Websites auf der Hand. Zum einen funktioniere Übersetzung in Leichte Sprache anders als Fremdsprachenübersetzung. Der Originaltext müsse oft komplett auf den Kopf gestellt und durch anschauliche Beispiele angereichert werden.

Das A & O sei jedoch die inklusive Zusammenarbeit. Hierbei prüfen Menschen mit Problemen beim Lesen, Menschen mit Behinderungen oder Nicht-Muttersprachler die Übersetzungen und Bilder und geben Rückmeldungen zur Verständlichkeit. Leichte Sprache basiere auf der Einbeziehung der Zielgruppen, so Klanke von der Lebenshilfe. Sie verweist auf Büros für Leichte Sprache der Lebenshilfe Chemnitz (Sachsen), der Lebenshilfe Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt) sowie des CJD Erfurt (Thüringen). 

Die Münchener Firma Summ AI nutzt im Unterschied zu den Büros für Leichte Sprache Künstliche Intelligenz für die Übersetzung. Die Übersetzung soll so für Behörden und Unternehmen mit wenigen Klicks mehr als 90 Prozent günstiger sein und kann in Echtzeit umgesetzt werden. Die KI-Übersetzung wird automatisch angefertigt und kann dann durch Mitarbeitende der Behörde oder des Unternehmens angepasst und veröffentlicht werden.

Geschäftsführerin Flora Geske berichtet: „Wenn eine Kommune überzeugt ist, sich Menschen mit Verständnisschwierigkeiten zuzuwenden, dann haben wir ein passendes Tool zur Verfügung. Es kann die Internetseiten von Kommunalverwaltungen ohne großen Aufwand in Leichte Sprache übersetzen.“ Kommunen wie Hamburg, Halle, Würzburg oder Bernau, aber auch die Deutsche Bahn, das Stadtmuseum Halle oder die Pfeifferschen Stiftungen zählen zu den Kunden des Münchener Startups.

Geske berichtet, dass das Parallelangebot für Leichte Sprache von Betroffenen äußerst positiv aufgenommen werde. Auf hamburg.de greifen zum Beispiel knapp 5.000 Besucherinnen und Besucher monatlich auf die Inhalte in Leichter Sprache zu – die mit SUMM AI übersetzten Beiträge gehören regelmäßig zu den Top 5 der meistgelesenen Artikel in Leichter Sprache. Die Einbeziehung der Zielgruppe liege in den Händen der Kommunen, das Unternehmen gebe hierbei gern Hilfestellung.

Fördermittel für die Leichte Sprache

Weil Ideen nicht alles sind und oft das Geld fehlt, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für das Vorhaben: So können z. B. in Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Förderung des Landesaktionsplans „einfach machen“ öffentliche Angebote und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden – und das mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent!

In Thüringen gibt es das „Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm“ (ThüBaFF). Hier beträgt die Förderquote 80 Prozent. In Sachsen sind entsprechende Förderprogramme derzeit nicht bekannt. Allerdings gibt es das bundesweite Förderprogramm der Aktion Mensch „Eine Barriere weniger“. Dieses richtet sich an Kommunen, die eine Kooperation mit einem freien Träger eingehen möchten.

Resümee

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Internetseite Ihres Landratsamtes oder Ihrer Stadtverwaltung das digitale Aushängeschild der Kommune ist. Hier zeigt die Kommune, wer sie ist, sein will und wie sie sich positioniert. Eine noch bessere Einbeziehung sozial benachteiligter Gruppen ins gesellschaftliche Leben kann u. a. durch eine Zurverfügungstellung der Internetseite in einer Leichte-Sprache-Version unterstützt werden.

Die vorhandenen technischen Lösungen sind geeignet, das Vorhaben zügig und professionell umzusetzen. Kompetente Unternehmen begleiten die Übersetzung in Leichte Sprache mit verschiedenen Ansätzen. Wichtig ist die Einbeziehung der Zielgruppe in das Vorhaben sowie die Beachtung lokaler Voraussetzungen. Durch die Möglichkeiten der Beantragung von Fördermitteln wird eine Anpassung der kommunalen Internetseite noch attraktiver.

Kontakt

Alexander Lorenz, Kommunalberatung Thüringen

Tel.: 0341-99392311 E-Mail: lorenz@dji.de

Mehr zum Thema

Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache dient der Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist ein verbrieftes Recht, das sich unter anderem aus Artikel 9 der UN-Behinderten­rechts­konven­tion ergibt. Auf der Seite der Bundesregierung findet sich Wissenswertes rund um Leichte Sprache.

Landesaktionsplans „einfach machen“

Wenn Sie Projekte zur Inklusion anstoßen und so dazu beitragen, den Landesaktionsplan „einfach machen“ umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Auf der Webseite der Föderdatenbank erfahren Sie mehr.

Barrierefreiheits- ­förderprogramm

Mit dem Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - ThüBaFF können Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden/Kommunen und öffentliche Einrichtungen einen Zuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten.

Aktion Mensch

Das bundesweite Förderprogramm der Aktion Mensch „Eine Barriere weniger“ fördert Maßnahmen zur baulichen, technischen und digitalen/medialen Barrierefreiheit sowie barrierefreie Veranstaltungen. Die Umsetzung muss in Kooperation mit einem gemeinnützigen Projektpartner erfolgen.