Zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen

Bildung ist der Schlüssel zur Integration von jungen Flüchtlingen. Der Versuch eines Überblicks in einem unübersichtlichen Feld.

2015 hat der "Sachverständigenrat deutscher Stiftungen" eine Übersicht zur Altersstruktur der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen veröffentlicht, für die von 2005 bis 2014 Asylanträge gestellt wurden. Am stärksten besetzt war die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen, also von jungen Flüchtlingen in einem Alter, in dem junge Erwachsene in Deutschland ihre berufliche Qualifizierung absolvieren.

Seit 2005 sind jeweils um die 60 % aller Schutzsuchenden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen 2015, S. 2, Abb. 1). Für diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind Bildung und berufliche Qualifizierung eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen ihrer Integration in Deutschland.

Für die berufliche Qualifizierung von Flüchtlingen konstatiert der Arbeitsmarktexperte Holger Bonin gravierende Versäumnisse in der Vergangenheit: "Bisher gibt es kaum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Flüchtlinge. … Der Großteil von ihnen erzielt bis heute nur ein niedriges Einkommen. Derzeit sind 25 Prozent der Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, im Gastgewerbe beschäftigt und verdienen dort Niedriglohn" (Bertelsmann Stiftung 2016, S. 2).

Schwierigkeiten bei der Erfassung

Es ist nicht einfach, sich zur Frage der Qualifizierung von Flüchtlingen einen Überblick zu verschaffen. Ein Grund dafür liegt in der Vielfalt von Zuständigkeiten für Bildungsgänge und Fördermaßnahmen. Bildungs-, Ausbildungs- und Maßnahmenstatistiken des Bundes, der Länder und der Bundesagentur für Arbeit erfassen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen nicht den Flüchtlingsstatus von Teilnehmenden, es sei denn, Bildungsgänge oder Maßnahmen wurden explizit oder ausschließlich für Flüchtlinge eingerichtet. Insofern sind Aussagen darüber, mit welchen absoluten Zahlen oder Anteilen Flüchtlingskinder und -jugendliche in Bildungsgängen oder Fördermaßnahmen vertreten sind, bislang nicht möglich.

Weitere Zuständigkeiten kommen hinzu bei der außerschulischen Sprachförderung: Zuständig für die Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF). Mitverantwortlich ist das BAMF auch für das Programm zur Berufsbezogenen Deutschförderung für Menschen mit Migrationshintergrund. Im Oktober 2015 hat die Bundesagentur für Arbeit Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und -bewerber gestartet. Darüber hinaus engagieren sich in der Sprachförderung auf der kommunalen Ebene sowohl Volkshochschulen als auch eine Vielzahl von ehrenamtlichen Initiativen.

Einbindung von Akteuren

Schließlich sind – gerade angesichts der hier skizzierten Unübersichtlichkeit – die mit der Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen befassten Akteure wichtig. Da sind einmal die Arbeitsagenturen und die Jobcenter zu nennen (für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung).

Daneben wurde im Rahmen von Bundesmodellprogrammen eine große Vielfalt von Beratungs- und Vernetzungsstellen eingerichtet, die z. T. explizit Aufgaben der Beratung von Flüchtlingen erfüllen bzw. erfüllt haben (so z. B. die Bleiberechtsnetzwerke). Schließlich haben viele Kommunen, auch hier oft mit Förderung aus Bundesprogrammen, Bildungsberatungsstellen mit spezifischen Beratungsangeboten für die Zielgruppe Flüchtlinge eingerichtet.

Durch die Vielfalt von Akteuren und Aktivitäten ist einerseits eine hoch differenzierte Anbieter- und Angebotsstruktur entstanden, durch die eigentlich alle Bedarfe abgedeckt werden könnten. Andererseits ist eine unerwünschte Nebenwirkung der Vielfalt, dass mangels Koordination Angebotslücken und Sackgassen entstanden sind und Verantwortlichkeiten unklar wurden.

Mit der Vielfalt geht eine Unübersichtlichkeit einher, die es Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Verbänden erschwert, Handlungsbedarf zu erkennen, gute Konzepte zu identifizieren und Aktivitäten zu koordinieren. Die Unübersichtlichkeit erschwert die Arbeit von Fachkräften, die junge Flüchtlinge und ihre Familien auf dem Weg in und durch die berufliche Qualifizierung beraten und begleiten. Und schließlich stellt die Unübersichtlichkeit eine gravierende Hürde für die Betroffenen selbst dar.

 

Dieser Artikel ist Teil der Veröffentlichung "Zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen" (Braun/Lex 2016), hier finden Sie das Literaturverzeichnis.

Kontakt

Matthias Müller, Kommunalberatung Thüringen

Tel.: 0341-99392312 E-Mail: mmueller@dji.de