Außerschulische Angebote zum Erwerb von Deutsch als Zweitsprache gibt es auf der Bundes- und der kommunalen Ebene. Meist ebenfalls auf der Ebene der Kommunen ist eine große Vielfalt von ehrenamtlichen Initiativen zur Sprachförderung angesiedelt. Für die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache in den Schulen sind die Länder zuständig.
Lernangebote auf Bundesebene sind die in Verantwortung des BAMF durchgeführten Integrationskurse und Jugendintegrationskurse, die Berufsbezogene Deutsch-Förderung (ESF-BAMF-Programm) und die Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Integrationskurse
Integrationskurse, in denen Kenntnisse der deutschen Sprache und Wissen über Deutschland vermittelt werden, gibt es seit Beginn des Jahres 2005. Mit der Durchführung beauftragt das BAMF "Bildungsdienstleister" (Volkshochschulen, private Bildungseinrichtungen, kirchliche Träger). Die eingesetzten Lehrkräfte müssen entweder ein Studium von "Deutsch als Zweitsprache" abgeschlossen haben oder eine entsprechende Zusatzqualifikation vorweisen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nationale Kontaktstelle des EMN 2016, S. 18). Der im Rahmen der Integrationskurse angebotene Sprachunterricht umfasst 600 Unterrichtsstunden. "Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, an weiteren 300 geförderten Unterrichtsstunden teilzunehmen" (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nationale Kontaktstelle des EMN 2016, S. 17)
Integrationskurse waren bis zum Herbst 2015 nur Flüchtlingen zugänglich, die im Asylverfahren bereits anerkannt worden waren. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz öffnete der Bund die Integrationskurse für "Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive" und stockte die hierfür vorgesehenen Mittel auf. Darüber hinaus wird eine verstärkte Vernetzung zwischen Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen angestrebt (Bundesregierung 2015, S. 5).
Allerdings gibt es ohne Anerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus keinen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an einem Integrationskurs. Eine Zulassung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze. Nach den am 13.04.2016 im Koalitionsausschuss beschlossenen "Eckpunkten Integrationsgesetz" sollen die zur Teilnahme Berechtigten generell auch zur Teilnahme verpflichtet werden. Wartezeiten vor dem Zustandekommen eines Integrationskurses sollen von drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt, die maximalen Kursgrößen von maximal 20 auf zukünftig 25 Teilnehmende erhöht werden (Koalitionsausschuss 2016, S. 6).
Junge Zielgruppe
Schon 2006 wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine schriftliche Teilnehmerbefragung durchgeführt. Zentrale Ergebnisse waren: Spätaussiedler stellten damals die größte Gruppe der Teilnehmenden. Fast die Hälfte der Teilnehmenden war jünger als 27 Jahre. Die wenigsten hatten bei der Zuwanderung nach Deutschland Kenntnisse der deutschen Sprache. Ihre im Ausland erworbenen Schulzeugnisse wurden in Deutschland nur selten anerkannt.
"Eine Mehrheit der jungen Teilnehmer wünscht sich, dass die Lehrwerke, Materialien und Unterrichtsmethoden den Interessen und Bedürfnissen von Jugendlichen gerecht werden sollten. Dieser Wunsch sowie auch die starke Konzentration der Thematik im Bereich der Berufsausbildung und der Berufsausbildungsvorbereitung spricht für einen dezidierten Bedarf nach besonderen Inhalten in Integrationskursen für junge Teilnehmer" (Haug/Zerger 2006, S. 37).
In Reaktion auf die Forderung nach einem stärkeren Eingehen auf die Bedürfnisse junger Teilnehmer/innen wurde mit den Jugendintegrationskursen eine jugendspezifische Sonderform der Integrationskurse eingerichtet. Die 2015 veröffentlichte Neukonzeption für dieses Kursangebot nennt für diese explizit auch "ausbildungs- und berufsvorbereitende Lernziele": Kenntnisse des deutschen Ausbildungssystems, von Eckdaten und wichtigen Begrifflichkeiten des bundesdeutschen Arbeits- und Stellenmarktes sollen erworben, mindestens ein großer und ein kleiner Betrieb vor Ort soll besucht werden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015a, S. 49).
Teilnehmen an Jugendintegrationskursen können Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind, bei Kursbeginn das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Schule oder Ausbildungseinrichtung besuchen. Einen Rechtsanspruch auf Teilnahme haben Asylberechtigte, Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft und subsidiär Schutzberechtigte. Keinen Teilnahmeanspruch haben Personen mit Abschiebungsverbot. Personen ohne Anspruch können auf Antrag durch das BAMF im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen werden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nationale Kontaktstelle des EMN 2016, S. 18).
Zusammenspiel von Kursen und Berufsschulen
An den Integrationskursen bemängelt die Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik "… die ungenügende Verbindung von Sprachkursen und Berufsschulen. … es fehlt … die systematische und dauerhafte Koordination von berufsvorbereitenden Maßnahmen im Übergangssystem und dualer Ausbildung mit Sprachförderung sowie die Fortentwicklung von Jugendintegrationskursen zu Kursen, die Berufsvorbereitung und Ausbildung zielgenau und abgestimmt begleiten" (Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik 2015a, S. 17).
Die häufig geforderte stärkere Verknüpfung von Sprachförderung und Berufsbezug soll in den berufsbezogenen Deutschkursen (ESF-BAMF-Programms) geleistet werden. Teilnehmende müssen zuvor einen Integrationskurs absolviert und ausreichende Deutschkenntnisse für die Teilnahme erworben haben (auf dem A1 Sprachniveau) (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nationale Kontaktstelle des EMN 2016, S.16).
Teilnehmen können Leistungsbezieher nach SGB II und SGB III mit Deutsch als Zweitsprache, "die einer sprachlichen und fachlichen Förderung für den Arbeitsmarkt bedürfen" (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015b, S. 6). Die Expertenkommission der Robert Bosch Stiftung zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik kritisiert, dass die berufsbezogenen Deutschkurse wegen der hohen Eingangsvoraussetzungen an der Situation der überwiegenden Mehrzahl der Flüchtlinge vorbei gingen, die ohne deutsche Sprachkenntnisse in Deutschland ankommen. "Ohne die Wiedereinführung von Einführungskursen (…) geht hier Potenzial verloren" (Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik 2015a, S. 17).
Einstiegskurse
Die Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind eine neue Angebotsform der Sprachförderung, die mit dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes im Oktober 2015 von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet wurde. Die Absicht ist, kurzfristig ein Angebot der Sprachförderung bereitzustellen, das frühzeitig (also auch bereits bevor der Asylantrag gestellt werden konnte) genutzt werden kann. Ziel ist die Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache.
Die Kurse mit maximal 25 Teilnehmenden sollen eine Dauer von 320 Unterrichtseinheiten haben. Es gibt keine Vorgaben zum Alter der Teilnehmenden, zu Methoden, zu didaktischen Konzepten und zu erreichenden Zielen. Die Anbieter müssen ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit glaubhaft darstellen. Die Teilnehmenden an den Kursen dürfen über keine oder nicht verwertbare Deutschkenntnisse verfügen. Zur Teilnahme an den Einstiegskursen berechtigt sind Asylbewerberinnen und -bewerber mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asyl- suchender (BüMA) oder einer Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltstitel für die Zeit des Asylverfahrens).
Ausdrücklich nicht teilnahmeberechtigt sind Flüchtlinge mit Duldung. Eine zweite Voraussetzung der Teilnahme ist eine "gute Bleibeperspektive", die definiert wird als Herkunft aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea. Eintritte in die Einstiegskurse waren nur bis zum 31.12.2015 möglich (Bundesagentur für Arbeit. Zentrale 2015; Katholische Jugendsozialarbeit 2015).
Die Vorgabe der "EU-Aufnahmerichtlinie" vom Juni 2013, dass asylsuchende Minderjährige in ähnlicher Weise wie eigene Staatsangehörige Zugang zum Bildungssystem haben müssen, läuft bei den wichtigen auf Bundesebene angebotenen Sprachkursen ins Leere. Nach Verständnis der Anbieter sind diese Sprachkurse nicht Teil des Bildungssystems und müssen deshalb auch nicht minderjährigen Flüchtlingen unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder ihrer Bleibeperspektive uneingeschränkt offen stehen.
Für die schulische Sprachförderung hat die "EU-Aufnahmerichtlinie" jedoch Gültigkeit. In den allgemein bildenden Schulen wird Unterricht in Deutsch als Zweitsprache in unterschiedlichen Organisationsformen angeboten: teils in speziellen "Flüchtlings- oder Seiteneinsteigerklassen", teils durch Ergänzungsangebote in Regelklassen. Eine berufsbezogene Sprachförderung ist ein Schwerpunkt der ein- bis zweijährigen berufsvorbereitenden Bildungsgänge an beruflichen Schulen, die differenziert im sechsten Kapitel behandelt werden.
Die kommunale Ebene
Eine Reihe von Kommunen hat sich zur Aufgabe gemacht, Flüchtlingsjugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig und unabhängig vom Aufenthaltstitel ein Angebot der Sprachförderung zu machen. Sie bieten in eigener Verantwortung Sprachkurse an, in denen die Teilnehmenden die in Bundes- und Landesprogrammen geforderten Zugangsvoraussetzungen erwerben können. Da es sich bei diesen Angeboten nicht um kommunale Pflichtaufgaben handelt, beschränkt sich dieses Angebot eher auf finanzkräftige Kommunen (Riegel 2015; Schießl 2015).
Schließlich gibt es auf der kommunalen Ebene noch die große Vielfalt von zivilgesellschaftlichen Initiativen, die mit großem Engagement, an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen Kontexten Sprachförderung organisieren und anbieten. Im 1. Quartal 2016 hat die Vodafone Stiftung einen bundesweiten Überblick über entsprechende Konzepte veröffentlicht (Vodafone Stiftung 2016).
Dieser Artikel ist Teil der Veröffentlichung "Zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen" (Braun/Lex 2016), hier finden Sie das Literaturverzeichnis.