Integration – Beratung, Vermittlung, Netzwerke

Ein Überblick über Leistungen, Programme und die Zugangsvoraussetzungen für junge Geflüchtete.

Arbeitsagenturen und Jobcenter haben den gesetzlichen Auftrag, Beratungs- und Vermittlungsleistungen mit dem Ziel der Integration in Ausbildung und Arbeit anzubieten. Zu welchen dieser Leistungen Schutzsuchende Zugang haben, ist abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus:

  • Personen mit Aufenthaltserlaubnis (also anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge bzw. Personen mit subsidiärem Schutzstatus oder Abschiebeverbot) haben Zugang zu allen Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Arbeitsagenturen bzw. der Jobcenter.
  • Personen mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) (vor der Stellung des Asylantrags) bzw. mit Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens) haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes nur Zugang zur Berufsberatung. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten haben sie uneingeschränkt Zugang zu allen Leistungen zur Arbeitsmarktintegration: Beratung, Vermittlung, Vermittlung von beruflichen Weiterbildungen, Förderung aus dem Vermittlungsbudget (Übersetzung und Anerkennung von Zeugnissen etc.), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Berufsorientierung, Eingliederungszuschüsse, Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsagentur Osnabrück 2015, S. 2).
  • Personen mit Beschäftigungsverbot (das sind insbesondere Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsstaaten", die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben) haben kein Recht auf die Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit (Deutscher Bundestag 2015, S. 2).

Junge Geflüchtete im Fokus

Der gesetzliche Beratungsauftrag der Berufsberatung schließt explizit junge Flüchtlinge ein. Die Leistungen der Berufsberatung umfassen "… Informationen zur Berufswahl, zu Entwicklungsmöglichkeiten, dem Berufswechsel, der beruflichen Bildung, der Stellensuche, der Arbeitsförderung sowie zu Fragen der Ausbildungsförderung (…). Im Rahmen der Beratung besteht auch die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung mittels ärztlicher und psychologischer Untersuchung" (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nationale Kontaktstelle des EMN 2016, S. 20).

Allerdings haben Leistungen der Berufsberatung für die Zielgruppe "junge Flüchtlinge" weder in der Forschungsliteratur noch in den fachlichen Debatten einen hohen Stellenwert. Überlegungen und Konzepte der Berufsberatung zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingsjugendlichen sind in den letzten Jahren nicht breit publiziert worden.

2015 haben in Baden-Württemberg das Kultusministerium und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen zur Kooperation von Beratungsfachkräften und Schulen bei der Information und Beratung der Schüler/innen in den Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VAB-OKlassen): Sobald die Schüler/innen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, bieten die Arbeitsagenturen in diesen Klassen Berufsorientierungsveranstaltungen an.

Individuelle Berufsberatungsgespräche können in den Schulen geführt werden. In Gesprächen zwischen Lehrkräften und Beratungsfachkräften wird abgestimmt, "welche Schülerinnen und Schüler in die Vermittlungsdatei der Arbeitsagentur aufgenommen werden und damit regelmäßig Vermittlungsangebote erhalten" (Baden- Württemberg. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2015). Die Rahmenvereinbarung skizziert mehr oder weniger das Standardprogramm der Kooperation von Berufsberatung und Schulen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Rahmen von der Berufsberatung auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Konzepte entwickelt werden können.

Lösungen auf Basis von Erfahrungen

Konzepte, die dafür als Muster genutzt werden könnten, haben die aus dem "Bleiberechtsprogramm" hervorgegangenen Bleiberechtsnetzwerke geliefert. Das "Bleiberechtsprogramm" ("Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge") wurde im Jahr 2008 vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) gestartet und bis 2015 mit 28 Beratungsnetzwerken und 230 Einzelprojekten in allen Bundesländern fortgeführt (Schreyer u. a. 2015, S. 2).

Der im "Bleiberechtsprogramm" praktizierte Netzwerkansatz, so ein Fazit der Evaluation der ersten Förderphase, habe "… sich in dem speziellen Sinn bewährt, dass er die Möglichkeit aufzeigt, gerade auch bei einer Zielgruppe mit besonderem Förderbedarf ein institutionell bedingtes Förderdefizit – wenn auch zeitlich limitiert – zu überwinden" (Mirbach/ Schober 2011, S. 66).

Beratungsfunktionen (im Rahmen der Anerkennung von Berufsabschlüssen) hat das ebenfalls in einem Bundesprogramm gestartete IQ-Netzwerk (IQ = Integration durch Qualifizierung). Über eine Netzwerkstruktur wurde ein flächendeckendes Informationsangebot geschaffen. Darüber hinaus wird Nachqualifizierung angeboten, soweit diese für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse erforderlich ist (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nationale Kontaktstelle des EMN 2016, S. 15–16).

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es schließlich noch den ESF-Handlungsschwerpunkt "Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)". Ziel ist, die Integration in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen durch Beratung, Qualifizierung, Vermittlung und Betriebsakquise. Zusätzlich werden für Arbeitsagenturen und Jobcenter Schulungen zu asylrechtlichen Fragen durchgeführt (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nationale Kontaktstelle des EMN 2016, S. 16).

Es gibt eine Reihe von Beispielen dafür, dass in zeitlich befristeten Bundesprogrammen (wie z. B. dem "Bleiberechtsprogramm") gestartete Netzwerke Ausgangspunkt für die Einrichtung langfristig funktionierender kommunaler oder regionaler Netzwerke zur Beratung und Förderung von Flüchtlingen wurden (Gag 2014). Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt dieser kommunalen Netzwerke ist der Aufbau einer Bildungsberatung auf kommunaler Ebene, in der auch Konzepte für eine Beratung und passgenaue Vermittlung in schulische und berufsschulische Bildungsgänge von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien entwickelt und umgesetzt werden (Riegel 2015; Schießl 2015).

Fehlende Vergleichbarkeit

Einen systematischen Vergleich der Beratung und Vermittlung von jungen Flüchtlingen durch Arbeitsagentur, Jobcenter, Netzwerke und kommunale Bildungsberatungsstellen gibt es bisher nicht: nicht auf der Ebene eines Vergleichs von Konzepten und schon gar nicht auf der Ebene eines Vergleichs der Wirksamkeit unterschiedlicher Ansätze. Bei der Analyse der öffentlich zugänglichen Quellen und Dokumente kann der Eindruck entstehen, dass hinsichtlich ihrer Fundierung und Differenziertheit die Beratungs- und Vermittlungskonzepte der Netzwerke und kommunalen Initiativen denen der Arbeitsagenturen überlegen sind.

Das überrascht insofern, als die Beratung und Vermittlung (auch) von Personen mit Migrationshintergrund seit Jahrzehnten eine gesetzliche Aufgabe der Arbeitsagenturen ist, während es sich bei Netzwerken und Initiativen in der Regel um zeitlich befristet finanzierte Projekte handelte. Wahrscheinlich nicht ohne Grund sprechen die Evaluatoren der Bleiberechtsnetzwerke von einem "institutionell bedingten Förderdefizit", das durch die Netzwerke (zeitlich befristet) überwunden würde (Mirbach/Schober 2011, S. 66).

Mirbach und Schober sind zu diesem Fazit bereits 2011 gelangt. Vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durchgeführte Studien, die u. a. auch die Qualität der Betreuung junger Flüchtlinge durch die Arbeitsagenturen zum Gegenstand hatten, liefern Belege dafür, dass strukturelle Defizite, konzeptionelle Schwächen und Wissenslücken bei der Beratung und Vermittlung junger Flüchtlinge fortbestehen (Büschel u. a. 2015, S. 6; Schreyer u. a. 2015, S. 5).

Early Intervention

Entwicklungsperspektiven in diesem Feld zeigen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts Early Intervention auf: Ursprüngliches Ziel von Early Intervention war die schnelle Vermittlung von Asylsuchenden in eine möglichst qualifikationsadäquate Beschäftigung. Weil sich dieses Ziel als nicht realistisch erwies, wurden stattdessen drei Strategievarianten verfolgt: "… in einer ersten Strategie (werden) schnelle Vermittlungen im ungelernten Bereich mit später anschließenden Qualifikationselementen verknüpft, um berufliche Aufstiege zu ermöglichen.

Eine zweite Strategie setzt zunächst auf Fördermaßnahmen und strebt zu einem späteren Zeitpunkt eine Vermittlung auf möglichst qualifikationsadäquatem Niveau an. Beide Ansätze bedingen …, dass die Betreuung der Projektteilnehmer auch dann weiterläuft, wenn sie die Arbeitslosigkeit über die Aufnahme einer Beschäftigung beendet haben oder in Weiterbildungsmaßnahmen sind. ... Als dritte Strategie hat sich für die vielen jüngeren Asylbewerber … Beratung über Ausbildungsmöglichkeiten und die Vorbereitung für Ausbildung oder Studium etabliert" (Büschel u. a. 2015, S. 5).

Die letztgenannte Strategievariante wurde verfolgt, obwohl an Early Intervention nicht die für diese Aufgabe eigentlich zuständige Berufsberatung, sondern die Arbeitsvermittlung beteiligt war. Die wissenschaftliche Begleitung von Early Intervention schlägt darum "… die Zusammenführung bereichsübergreifender Kompetenzen in Expertenteams (vor). Diese wären mit besonders geschulten Vertretern aus der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung und dem Arbeitgeber-Service zu besetzen" (ebd., S. 6).

Dieser Artikel ist Teil der Veröffentlichung "Zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen" (Braun/Lex 2016), hier finden Sie das Literaturverzeichnis.

Kontakt

Matthias Müller, Kommunalberatung Thüringen

Tel.: 0341-99392312 E-Mail: mmueller@dji.de